Meine Anfänge in der Fotografie – selbstständig als Fotograf/in im Nebenerwerb/Kleingewerbe
Meine Anfänge in der Fotografie – selbstständig als Fotograf / in im Nebenerwerb/Kleingewerbe
In diesem Artikel erfährst du, was du beachten musst, wenn du dich als Fotograf/in im Nebenerwerb selbstständig machen willst. Ist das überhaupt der richtige Weg für dich? Welche Hürden gibt es zu meistern?Ich werde dir wertvolles Wissen für deine Selbstständigkeit mit auf den Weg geben.
Aller Anfang ist schwer – so ist es mir jedenfalls ergangen, als ich mich als Fotograf im Nebenerwerb selbstständig gemacht habe. Vielleicht kann ich dir ein paar nützliche Tipps an die Hand geben, damit du nicht die gleichen Fehler machst wie ich damals.
Nachdem ich im Jahr 2011 schon zwei Jahre in einem Unternehmen gearbeitet hatte, bei dem ich die Image- und Produktfotografie erstellen durfte, stand die Überlegung im Raum, mich doch nebenbei selbstständig machen. Nach einigen Wochen Bedenkzeit und dem dritten Bier am Abend sagte ich zu meinen Kollegen: „Morgen früh geh ich zum Gewerbeamt und melde ein Gewerbe an.“
Die Anmeldung des Nebengewerbes – es kann so einfach sein.
Gesagt, getan! Ich stand frühmorgens auf der Matte des Gewerbeamtes und meldete ein Kleingewerbe (= Nebengewerbe) an. Doch hatte ich nicht damit gerechnet, dass dort so einige Sachen auf mich zukommen würden, bei denen ich nicht den geringsten Dunst hatte, welche Auswirkungen sie auf meinen späteren beruflichen Weg haben könnten.
Mach dir deshalb über diese Fragen im Voraus Gedanken und bringe folgende Sachen zur Anmeldung deines Nebengewerbes mit:
- Was genau beschreibt deine Tätigkeit am besten?
- Bringe zur Anmeldung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
- Dein Arbeitgeber sollte darüber informiert sein, dass du ein Nebengewerbe anmelden willst.
zu 1.: Um später weitere Kosten zu sparen, solltest du dir im Voraus überlegen, was alles in deiner Tätigkeitsbeschreibung stehen soll. Willst du neben der Fotografie auch Bildbearbeitung als Dienstleistung mit anbieten, sollte dies auch so mit dabeistehen? Ich würde darin alles aufnehmen, was relevant sein könnte. Man kann es zwar später ändern lassen, das kostet dann aber wieder so viel wie eine Gewerbeanmeldung selbst (in Bamberg 30€ in bar).
zu 2.: Du brauchst einen Personalausweis oder einen Reisepass, um deine Identität nachweisen zu können. Der Wohnsitz kann hierbei an einer anderen Adresse sein als die Betriebsstätte.
zu 3.: Dein Arbeitgeber sollte auf jeden Fall über dein Vorhaben informiert sein, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt. Wenn du nichts sagst, kann dies u.U. ein Kündigungsgrund sein. Die meisten Arbeitgeber haben nichts dagegen – daher einfach Bescheid geben und unnötigen Ärger vermeiden.
Zu den Kosten der Gewerbeanmeldunglässt sich Folgendes sagen:
Stand 2018 liegen diese in Bamberg bei 30 Euro, die bar bezahlt werden müssen.Jede Änderung der Tätigkeitsbeschreibung würde dann nochmal 30 Euro kosten.Diese Beträge sind von Stadt zu Stadt und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. (Eine Zusammenfassung der Gründungskosten findest du am Ende des Blogeintrags)
Du kannst dich aber jederzeit bei der Stadt oder Gemeinde informieren, wie hoch die Gebühren sind.
Ok, du bist jetzt schon mal wesentlich schlauer, als ich es damals war. Wenn du diese eine Hürde genommen hast, kommen leider noch ein paar weitere Dinge auf dich zu. Aber keine Sorge, wenn du den Überblick hast, was auf dich zukommt, fällt es dir bestimmt wesentlich einfacher, das Ganze zu meistern.
Das war ja einfach – ich bin jetzt Fotograf!
Mit der Gewerbeanmeldung in der Hand bin ich schnell nach Hause gefahren und war stolz wie Bolle! Jetzt kann mir nichts mehr im Wege stehen – ich bin jetzt Fotograf! Nun kann ich endlich Rechnungen stellen, meine Ausgaben gegenrechnen und bekomme mehr Aufträge. Ich habe ja schließlich ein Gewerbe angemeldet. Ok, schauen wir mal, was noch so passiert. Die ersten Tage vergingen wie im Flug, bis eines Abends Post für mich im Briefkasten lag. Es waren insgesamt zwei Organisationen, von denen ich noch nie zuvor etwas gehört habe. Die Handwerkskammer und die BG ETEM (Berufsgenossenschaft).
Aber was wollen denn jetzt plötzlich alle von mir? Vielleicht alles Gute zur Anmeldung meines Gewerbes wünschen? Natürlich nicht! Sie wollen alle ihren Anteil – und das in Form von Geld. Für euch habe ich nochmal die aktuellen Kosten nachgefragt, die im Jahr 2018 auf mich zukommen würden. Die Kosten gelten hier für Bamberg (Bayern). Je nach Region können diese anders sein oder sogar ganz entfallen.
Hier die Kosten aufgelistet für 2018:
HWK– Eintragung 76€ und ab dem 2. Jahr 90€ pro Jahr (Das erste Jahr ist beitragsfrei.)
BG ETEM– ca. 250€ im Jahr
(Eine Zusammenfassung der Gründungskosten findest du am Ende des Blogeintrags.)
Am besten informierst du dich vorab bei den jeweiligen oben genannten Stellen und klärst, was für Kosten auf dich zukommen.
Schriftkram erledigt – Kreativität starten
Nachdem ich alle meine nicht erwarteten Kosten auf dem Schirm hatte, konnte es nun endlich losgehen. Ich war bereit, meiner Kreativität freien Lauf zu lassen und mich auszutoben.
Schließlich war die Fotografie zu dieser Zeit nur ein Nebenjob, der nicht immer zwangsweise Geld einbringen sollte. Mein Plan war der, dass ich zuerst mein Portfolio erweitere und trotzdem meinen damaligen Kunden (Firmenkunden) eine Rechnung ausstellen konnte. Kurz nachdem ich mein Nebengewerbe angemeldet hatte, hielt ich immer meine Augen und Ohren nach einem kleinen Studio offen. Klar – es durfte zu dieser Zeit nicht allzu teuer sein. Mein Budget hatte ich wie folgt festgelegt: Alle Einnahmen, die ich aus meinem Gewerbe erzielte, sollten die Miete für ein Studio decken.
Mehr brauchte ich nicht, da die Fotografie ja als Nebentätigkeit von mir ausgeübt wurde.
Ich hatte aber echt Glück! Ein damaliger Kollege hatte einen Probenraum mit seiner Band in einer alten Mittelschule. Die Band löste sich leider zu dieser Zeit auf und ich witterte meine Chance auf ein 65m2-Studio mit 4m Deckenhöhe. Wow! Das wäre der Hammer, wenn es klappen würde! Sogleich schrieb ich meinem Kollegen eine SMS (Ja, Whatsapp war da noch nicht so aktuell :-))
Am nächsten Tag unterschrieb ich den Mietvertrag für mein erstes eigenes Fotostudio (Ahhh, ich bekomm jetzt noch Gänsehaut.).
Üben, üben, üben
Cool, ich hatte jetzt alles, was ich brauchte, um loszulegen. Gewerbe war angemeldet und ich hatte ein eigenes, kleines Fotostudio. Zwar musste ich noch einiges renovieren, aber das war nichts im Vergleich zu meiner Vorfreude, endlich darin fotografieren zu können. Im Netz bestellte ich mir ein Blitzset von Walimex, ein Hintergrundsystem und weitere Stoffe, um mein Studio aufzupeppen. Alles war wie in einem Traum – es war eingerichtet!
Jetzt fehlten nur noch meine ersten Opfer, um mein neues Studio zu testen und um zu üben. Schnell hatte ich meine Models gefunden. Es waren Freunde und Bekannte, die sich mit Müh und Not darauf einließen, mit mir zu shooten.
Fazit:
Aller Anfang ist schwer und erfordert viel Eigeninitiative. Ich kann dir nur den Rat geben, es zu machen. Die Kosten sind überschaubar und du kannst jederzeit dein Nebengewerbe wieder abmelden. Ich freue mich, wenn ich dir die Angst vor diesem Thema nehmen konnte. Wenn du wirklich dazu motiviert bist, nimmst du diese kleinen bürokratischen Hürden mit Bravour. Ich habe bis heute meine Entscheidung nie bereut – die Fotografie ist meine Passion.
Du kannst mir gerne unter diesem Blogeintrag Fragen stellen oder deine Meinung und Erfahrungen mitteilen.
Bis dahin wünsche ich dir viel Erfolg!
Andy
Hier meine Kosten für 2018:
Gewerbeanmeldung: 30 Euro
HWK: 76 Euro
Berufsgenossenschaft: 250 Euro
————————————————
Erstes Jahr, zusammen: 356 Euro
HINWEIS: Ab dem zweiten Jahr erhöhen sich die HWK-Kosten auf 90 Euro!
Sehr informativer Beitrag! Vielen Dank!
Hi Felix,
vielen Dank für dein Feedback! Freut mich wirklich sehr, dass ich ein paar Infos weitergeben konnte.
Beste Grüße,
Andy
Hallo, mich würde die finanzielle Seite interessieren, sprich, was man braucht um Rechnungen zu schreiben, was muss man steuerlich beachten und wie alles aufschreiben, ändert sich etwas an der Versicherung oder ähnliches?
Hi Konstantin,
erstmal ein dickes sorry für die späte Antwort. Dein Kommentar ist irgendwie untergegangen.
So, jetzt zu deiner Frage(n).
Im Prinzip ändert sich erstmal alles…kein geregeltes einkommen und du denkst dir, dass jeder erstmal nur Geld von dir möchte 🙂 Aber das legt sich dann mit der Zeit.
Es gibt natürlich verschiedene Arten von Fotografen. Einmal die, die Pauschale Shootings für Privatkunden anbieten. Hier ist es relativ einfach das ganze festzuhalten. Dazu kannst du dir eine Excell Tabelle machen um die Einnahmen der Shootings aufzuschreiben. Dabei reicht es dann oft aus, dem Kunden eine einfache Quittung (normaler Quittungsblock bei Amazon) auszustellen. Dann gibst du dann bei der Steuer einfach die geleisteten Shootings bzw. den Betrag der Quittungen an (Bitte Durchschlag der Quittungen fürs Finanzamt aufheben). Zum anderen gibt es Fotografen wie ich es bin, die für Firmen sprich B2B (Business zu Business) arbeiten. Hier braucht natürlich jedes Unternehmen eine „ordentliche“ Rechnung um dies in deren Business als Kosten mit rein zu nehmen. Hierfür nutze ich ein Rechnungsprogramm namens Lex Office (ca. 5 Euro im Monat, einfach mal googlen).
Es gibt aber auch andere Programme mit denen du Rechnungen schreiben kannst (Word, Excel etc.). Wichtig ist nur, dass dir Rechnungsnummer fortlaufend ist, das Rechnungsdatum ausgewiesen ist und die Anschriften der beteiligten mit auf der Rechnung stehen.
Natürlich musst du dir im vornherein Gedanken machen ob du die Mehrwertsteuer ausweisen möchtest oder nicht. Wenn nicht dann steht immer der Endbetrag was du verlangst auf der Rechnung. Wenn du diese ausweisen möchtest und diese auch geltend machen willst, dann musst du diese auch auf deinen Rechnungen ausweisen, sprich Nettobetrag + die gesetzliche MwSt. und den End- bzw. Bruttobetrag. Beachte: wenn du die MwSt. nicht ausweist, muss der Paragraph des Kleingewerbes mit auf der Rechnung stehen.
Was für dich besser ist, solltest du in einem Beratungsgespräch mit einem Steuerberater kurz durchsprechen, der kann dir alles darüber sagen.
Und zum letzten Punkt:
Ich habe meine Krankenversicherung nicht gewechselt. Ich bin noch bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Das kann aber jeder selbst entscheiden. Am besten du lässt dich diesbezüglich auch beraten. Beachte aber: Wenn du einmal in eine private Krankenversicherung als Selbstständiger gewechselt bist, ist es nicht mehr so leicht wieder in eine gesetzliche wie z.B. der AOK zu kommen.
Vielleicht solltest du am Anfang ein Nebengewerbe anmelden (Kleinunternehmen) und einfach mal schauen, wie deine Fotografie angenommen wird, bzw. ob die Nachfrage groß genug ist. Wenn das für dich keine Option ist, dann voll auf die 12 und geb 1000% Gas, dann wird es klappen.
Ich hoffe, ich konnte dir bei diesem komplexen Thema etwas weiterhelfen!
Wünsche dir ganz viel Glück und Erfolg für deine Zukunft als Fotograf.
Beste Grüße
Andy
Hallo, vielen lieben Dank für die nette Antwort! Dann werde ich mich doch mal nach einem Steuerberater umschauen.
Gerne doch!
Ja, das lässt sich leider nicht so pauschal beantworten. Das ist von Fall zu Fall verschieden.
Aber ich hoffe, ich konnte dir einen kleinen Einblick geben, worauf du achten solltest.
Beste Grüße
Andy
Hallo ich hatte eine Frage zur Berufsgenossenschaft.
Muss man die Beiträge zahlen auch wenn man keinen Angestellten hat ? also nur selber tätig ist alleine.
Hi Steven,
um deine Frage zu beantworten musste ich ein paar Kollegen anrufen und mich selbst erst schlau machen.
Die Berufsgenossenschaft, das sei vorweg genommen, hat natürlich einige Vorteile.
Du bist abgesichert wenn etwas passiert während deiner Arbeit als Fotograf, auf dem Weg zum Kunden und bei allem was damit zusammenhängt.
Es gibt einen Weg dich von den Gebühren der Berufsgenossenschaft zu befreien. Allerdings erfolgt dieser schriftlich und unter folgenden Voraussetzungen:
„Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit.“
Dies wird in der Satzung der BG ETEM in §46 Abschnitt 2 erklärt.
Jetzt stellt sich die Frage, ob dies für dich in Frage kommt bzw. überhaupt möglich ist?
Ich hoffe, ich konnte dir ertsmal weiterhelfen.
Beste Grüße
Andy
Hallo!
Toller Beitrag!
Sehr Informativ!
Kann man auch ein Kleingewerbe anmelden, wenn man noch die Schule besucht (aber volljährig ist)?
Liebe Grüße!
Hi Jenny,
erstmal sorry für die späte Antwort. Aber Corona hat mich und mein Team fest im Griff gehabt und wir hatten allerhand zu tun, um uns über Wasser zu halten.
Jetzt fängt aber so langsam wieder der „normale“ Alltag an.
Zu deiner Frage: du kannst jederzeit, sobald du Geschäftsfähig bist, ein Kleingewerbe bei deiner zuständigen Behörde anmelden. Das ist bei dir, da du über 18 bist ja überhaupt kein Problem.
Ich wünsche dir ganz viel Erfolg und einen guten Start in die Selbstständigkeit.
Beste Grüße
Andy
Danke für die Infos. Bin gerade dabei ein Nebengewerbe anzumelden. War dann begeistert, die nötigen Infos dazu von einem anderen Bamberger zu erhalten. Konkurenz möchte aber keine machen :-), nur mal die Chance haben auch mal was von seinen Werken verkaufen zu können. Danke für den Blog Beitrag und weiterhin viel Erfolg.
Hi Andi,
freut mich , dass ich ein paar Infos weitergeben konnte. Nein, nein 🙂 ich sehe jeden Fotografen als Kollegen an, nicht als Konkurrenz. Ich finde in der Fotografie gibt es kein gut oder schlecht. Jeder sollte das machen, worauf er Lust hat oder seine Brötchen verdient.
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg und lass mal wieder was hören wie alles läuft.
Beste Grüße
Andy
Hallo,
Ich hätte da eine Frage zu dem Studio. Wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe und einen Gewerbebau mieten kann, muss ich da noch zusätzlich irgendetwas beim Amt beantragen oder genehmigen lassen?
Lg Janina
Hi Janina,
sorry für die späte Antwort. Aber irgendwie ist dein Kommentar hier so durch gerutscht in dieser turbulenten Zeit.
Du musst nichts weiter anmelden. Ich weiß jetzt nicht, was du denkst das du noch anmelden müsstest?
Aber wenn du ein Gewerbe als Fotografin angemeldet hast, kannst du direkt mit deiner Arbeit loslegen (Shoots machen, Studio anmieten etc.) 😉
Du solltest dich nur in Sachen Aussenwerbung bei deiner Stadt/Gemeinde erkundigen, wie da die Vorschriften und Genehmigungen sind.
Wünsche dir einen tollen Start in die Selbstständigkeit!
Beste Grüße
Andy
Hallo Andy
Deine direkte, ehrliche Antworten gefallen mir sehr gut. Ich möchte Nebenberuflich als Fotograf Gewerbe anmelden. Ich hab noch Frage an Dich bezüglich einer Haftpflichtversicherung für Fotografen, sollte man so was abschließen? Oder ist überflüssig?
Danke schon mal für die Antwort
Viele Grüße
Michael
Hi Michael,
erstmal vielen lieben Dank für dein nettes Feedback! Freut mich wirklich sehr.
Ich hatte lange keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Da ich das nicht als nötig erachtet habe.
Dann habe ich zwei Angestellte dazu bekommen und daraufhin habe ich bei der Generali Versicherung eine sogenannte Betriebshaftpflicht abgeschlossen.
Es kann ja immer mal sein, dass man beim Kunden irgendwas unabsichtlich herunter schmeißt oder Kaputt macht.
Die Haftpflicht greift aber nicht bei eigenen elektronischen Gegenständen (Kamera, Objektiv etc.). Da benötigst du eine Elektronik-Pauschalversicherung.
Das hatte ich anfangs auch nicht auf dem Schirm. Die Betriebshaftpflicht habe ich jetzt ca. 5 Jahre, aber zum Glück noch nie gebraucht.
Wenn ich keine Mitarbeiter hätte, würde ich die aber glaube ich nicht abschließen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!
Beste Grüße und ganz viel Erfolg für deinen Start!
Beste Grüße
Andy
Hi, danke für den informativen Beitrag!
Ich stecke auch gerade mitten in der Anmeldung und überlege, was ich denn jetzt genau in die Tätigkeitsbeschreibung schreiben soll. Dass ich fotografiere und Bilder bearbeite/retuschiere ist klar. Aber wie sieht das aus mit dem Vertreib von Fotoprodukten (zb Prints, Kalender, etc.), was möglicherweise später im Jahr dazu kommen soll? Fiele das dann nicht in die IHK statt die HWK?
Mit in die Beschreibung aufnehmen sollte ich es aber (zumindest als Option) schon, sonst müsste ich das Gewerbe ja ggf. später erweitern, oder? Oder kann man das auch als „fotografische Dienstleistungen“ bezeichnen?
Vielen Dank schonmal!
Viele Grüße, Meike
Hi Meike,
sorry für die späte Antwort. Habe gerade erst gemerkt, dass du geschrieben hast. Hab meine Website aktualisiert, somit sollte das nicht mehr vorkommen.
Ich würde „Fotografie und fotografische Dienstleistungen“ schreiben. Dann sollte meiner Meinung nach alles was damit zu tun hat abgegolten sein.
Im Zweifelsfall kannst du diese Tätigkeitsbeschreibung immer noch erweitern.
Wünsch dir ganz viel Erfolg und drück dir die Daumen.
Beste Grüße
Andy
Hallo,
Super Beitrag!
Ich bin 17 Jahre und wollte sobald ich 18 bin auch anfangen.
Ich werde aber noch bis ich fast 19 bin mein abi machen und wollte fragen ob es neben der Schule geht?.
Hi Tobias,
das ist eine super Frage. Aber ganz klar zu beantworten.
Du kannst das klar neben der Schule machen, überhaupt kein Problem.
Sobald du 18 bist kannst du ohne Erlaubnis deiner Eltern ein Gewerbe anmelden.
Bedenke aber ob für dich ein Kleingewerbe/Nebengewerbe vielleicht die Richtige Wahl ist.
Damit kannst du Rechnungen an deine Kunden schreiben und bist somit auf der sicheren Seite.
Wenn du damit gute Umsätze machst, dann kannst du ja darüber nachdenken, es als Haupteinnahmequelle zu nehmen und dann dein Kleingewerbe in ein „normales“ Gewerbe umschreiben zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und du startest mit der Fotografie!
Beste Grüße
Andy
Hallo Andy,
Dein Beitrag ist echt informativ.
Zu mir, ich heiße Antje und 40 Jahre alt.
Zur Zeit bin ich am überlegen, ob ich mich nebenberuflich als Fotograf selbständig mache. Darüber hinaus Zeichne ich und habe interessanten, die von mir ihre Maskottchen zeichnen lassen möchte.
Ich würde gerne Tier- und Produktfotografie anbieten + Bildbearbeitung.
Ich zerbrechen mir jetzt schon eine ganze Weile den Kopf,wie ich das in die Tätigkeitsbeschreibung schreiben soll.
Vielleicht kannst du mir da ja weiter helfen.
LG Antje
Hi Antje,
ich habe gerade eben bemerkt, dass dein Beitrag irgendwie völlig unter gegangen ist. Ich habe auf der Website keine Updates gemacht und jetzt wo ich das gemacht habe, sehe ich deinen Beitrag.
Sehr ärgerlich finde ich! Das tut mir echt sehr leid! Sorry dafür.
Schreibe doch (wenn du es nicht schon inzwischen gemacht hast) in die Tätigkeitsbeschreibung rein dass du „Fotografie, Videografie und Bildbearbeitung mit allen dazugehörigen gängigen Tätigkeiten“ anbieten möchtest.
Dann bist du auch nicht so eingeschränkt und deckst damit alles im Bereich Fotografie und Bildbearbeitung ab.
Liebe Grüße
Andy
Hey ich habe auch endlch den schritt gewagt nur blicke ich mit dem ganzen Paperkram nicht durch -.-
Impressum? Umsatzsteuer-Identifikations nummer?? was muss auf eine rechnung??usw wäre toll wen mir irgensjemand weiter helfen könnte
Hi Chris,
erstmal herzlichen Glückwunsch zu deinem Schritt in die Selbstständigkeit. Freut mich 🙂
Also, das ganze Thema Papierkram ist natürlich ein endlos Thema und man kann es so nicht pauschal beantworten.
Ich versuche jetzt mal auf deine Punkte kurz einzugehen:
– Impressum: Dein Name und deine Anschrift, wenn du eine Betriebsstätte (Studio, Büro etc.) hast, geht auch diese Adresse
– Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) dient zur eindeutigen Kennzeichnung jedes Unternehmens in der EU. Sie ermöglicht die Abwicklung von Geschäften zwischen EU-Ländern. Die benötigst du nur, wenn du Geschäfte, sprich Aufträge ausserhalb Deutschlands tätigst (ansonsten hast du ja deine Steuer ID und deine normale Steuernummer)
– Was muss auf die Rechnung: Das wäre jetzt hier zu lange, aber du kannst einfach mal Googeln was auf eine „ordentliche Rechnung“ stehen muss, da findest du gleich unter den ersten Einträgen gute Infos. Das ist echt kein Hexenwerk. Hier kannst du gerne mal Nachschauen, die haben es super aufgelistet Was muss auf eine Rechnung?
Ich benutze zum Angebot und Rechnung schreiben Lexoffice . Das ist für mich die absolut beste Lösung überhaupt. Auf der Website von Lexoffice, findest du auch Tipps für deine Selbstständigkeit etc.
Schau’s dir doch mal an 😉
Ansonsten hoffe ich, dass ich dir weiterhelfen konnte.
Viel Spass bei deinem neuen Lebensabschnitt, der Selbstständigkeit.
Beste Grüße
Andy
Hi Andy,
erstmal mega cool, dass du von deinen Erfahrungen erzählst und uns somit hilfst.
Ich habe eine Frage bzgl. der HWK. Es heißt im ersten Jahr ist es Beitragsfrei. Bedeutet das, wenn ich mein Kleingewerbe zu 12.2021 anmelde, dass ich dann bis 12.2022 keinen Beitrag zahlen muss? Oder würde es Beitragsfrei für 2021 bedeuten?
Ganz lieben Gruß
Andrea
Hi Andrea,
schön, dass du den Schritt in die Selbstständigkeit machst und mir dazu eine Frage stellst. Tatsächlich hatte ich damals die gleiche Frage und hab dann bei der zuständigen HWK angerufen.
Es zählt leider das Kalender der Anmeldung. Wenn du dich also noch im Dezember 2021 anmeldest, dann hast du das erste Jahr 2021 Beitragsfrei. Warte also lieber noch bis Januar 2022 dann hast du das volle Jahr Beitragsfrei.
Finde ich zwar sehr komisch, da ja sonst immer alles so genau erfasst wird, aber da kann man nichts machen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir ganz viel Spass bei deinem neuen Lebensabschnitt mit der Selbstständigkeit.
Beste Grüße
Andy
hey,
vielen Dank für die schnelle Antwort und den lieben Wünschen.
Ich habe heute den ganzen Tag versucht bei der HWK anzurufen und niemanden erreicht.
Da hast du Recht, das ist eine total komische Regelung.
Alles Liebe
Andrea
Hallo – habe spontan Deinen Beitrag gefunden – vielen Dank für die hilfreichen Infos!
Vielleicht kannst Du mir auch bei einer Frage weiterhelfen..:
Ich bin festangestellte Krankenschwester, möchte aber gerne als sideline income von mir gemachte Fotos über meinen (noch nicht erstellten) Onlineshop zum Verkauf anbieten.
Also: Anmeldung bei der IHK zum Nebengewerbe, richtig?
Nun möchte ich aber gleichzeitig als Model über eine Agentur Einkommen beziehen, also auch Anmeldung zum Nebengewerbe.
Außerdem möchte ich versuchen ein Food-Produkt auf den Markt bringen – also Anmeldung.
Und als letztes möchte ich Übersetzungen anbieten, auch dafür muss ich mich anmelden.
Hast Du eine Idee, ob ich das alles unter einen Hut bekomme oder ob ich mehrere Gewerbe anmelden muss und was die vor- und Nachteile sind?
Freu mich auf Deine Antwort,
Gruß, Jule
Hi Jule,
wow!!! Das sind ja super viele verschiedene Sachen die du da vorhast. Respekt!
Also die Fotos von dir verkaufen und bei einer Agentur als Model arbeiten, ist natürlich über deine Anmeldung zum Model-Gewerbe abgedeckt. Da sehe ich keine Probleme.
Aber die anderen beiden Business-Ideen bzw. Vorhaben sind natürlich alle ein eigenes „Gewerbe“ da sie in der Sache nichts miteinander zu tun haben.
Das musst du wohl so machen und dir 3 Gewerbe anmelden.
Wenn du magst, kannst du mir gerne mal deine Website oder Instagram-Profil schreiben, dann kann man deinen Weg als Model auch verfolgen.
Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück und drück dir die Daumen bei all‘ deinen Vorhaben!
Mit freundlichen Grüßen
Andy
Hey Andy!
Vielen Dank für deinen informativen Beitrag, hilft mir sehr!:)
Ich will mich so langsam auch ans Kleingewerbe wagen, bin allerdings momentan noch in Elternzeit bis September und will danach nicht zurück. Sollte ich bis September noch warten oder geht das problemlos jetzt schon?
Ich würde mich in der Fotografie (Bearbeitung, Retusche, etc) und im Kartendesign (also Save the Date, Danksagungen, Hello Baby, etc) anbieten. Kriegt man das unter einen Gewerbeanmeldung oder sollte ich da lieber 2 raus machen?
Liebe Grüße!
Ariane
Hi Ariane,
also ich würde bis Sommer oder sogar bis September mit der Anmeldung warten. Sonst bekommst du jetzt schon die ganze Post von den verschiedenen Ämtern und Institutionen. Wenn du natürlich jetzt schon die ganzen Anmeldungen etc. erledigen willst, dann spricht natürlich auch nichts dagegen es jetzt schon anzumelden. Ich würde es dann anmelden, wenn ich die meiste Zeit zur Verfügung hätte.
Zu deiner zweiten Frage würde ich dir folgendes vorschlagen. Gib doch in der Anmeldung neben Fotografie, Bildbearbeitung & Retusche an, dass du auch Foto- und Mediendesign machst.
Dann würde ich sagen, hast du alles abgedeckt was du benötigst.
Es liegt auch immer immer an dem jeweils zuständigen Gewerbeamt und des Sachbearbeiters wie Breit man seine Gewerbeanmeldung ausdehnen kann.
Ich würde es definitiv mit einer Anmeldung probieren.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen bzw. Tipps geben was ich machen würde.
Beste Grüße und gutes Gelingen!
Andy
Hey! Komm ich mit einem Nebengewerbe auch ohne Steuerberater klar?
Hi Alina,
deine Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. Ich würde sagen, dass es zwar etwas lästig ist ohne Steuerberater, aber durchaus machbar.
Du musst dann nur die Übermittlung deiner Einnahmen und Ausgaben per Elster an das Finanzamt übermitteln.
Hier ist ein wirklich super Artikel, auf dem du alle Infos findest, wenn du ohne Steuerberater arbeiten möchtest.
Hier der Link:
https://sevdesk.de/blog/steuererklaerung-vorbereiten/#euer
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Beste Grüße,
Andy
Heeey,
ich habe mal eine Frage. Ist es erlaubt, sich einen Internetauftritt über eine
Website zu aufzubauen, ohne ein Kleingewerbe angemeldet zu haben?
Ich möchte zunächst schauen, ob ich dadurch überhaupt Anfragen bekomme
und ob sie ein Nebengewerbe lohnen würde. Aktuell fotografiere ich lediglich Freunde und auf
TFP Basis.
LG
Jana
Hey liebste Jana,
die Antwort auf deine Frage lautet ganz klar: Ja, das darfst du selbstverständlich! Wenn du deine Fotografie lediglich als Hobby betreibst und Spass daran hast, kann dir keiner verbieten oder es falsch sein das auch im Internet zu zeigen.
Ich freue mich mal etwas von dir zu sehen. Kannst gerne wenn du fertig bist mit der Website, einen Link da lassen.
Beste Grüße und schönen Start ins Wochenende!
Andy
Als Neuling besuche ich ihre Webseite ziemlich gern und nehme mir einige Wertvolle Tipps mit. Danke dafür.
Lg Alisa
Heeeeeey liebste Alisa,
vielen, vielen lieben Dank! Das höre ich wirklich sehr sehr gerne und es freut mich soooooo sehr!!!!
Ich hoffe, bei läuft es gut! Gerade am Anfang ist die Zeit ziemlich turbulent 😉
Nochmals vielen Dank für die lieben Worte und schönen Start ins Wochenende!
Best,
Andy
Hi Andy,
danke für den tollen Beitrag!
Du hast mich motiviert nun auch endlich mal ,,aus den Puschen zu kommen“- den Plan eines Nebengewerbes habe ich nämlich schon länger gefasst, aber noch nicht umgesetzt. Ich arbeite zur Zeit (noch) Vollzeit in einer anderen Branche und möchte nun schon einmal nebenbei antesten, wie ich mich als Fotografin denn mache 😉 Bisher habe ich immer ,,für lau“ für Freunde fotografiert, aber nun möchte ich doch irgendwann mal den Absprung schaffen, und dafür muss man nun halt mal Einnahmen erzielen.
Ich bin gerade dabei an der Abendschule meinen staatl. gepüften Fotodesigner abzuschließen und plane mich dann irgendwann auch mal beruflich komplett der Fotografie zu widmen. Du schreibst, dass du auch mit dem Nebengewerbe angefangen hast, mich interessiert wie du den Sprung zum Vollgewerbe gemacht hast!
Muss man hierfür noch einmal beim Gewerbeamt vorstellig werden und wenn ja, was genau ist hier zu beachten?
Ich bin gespannt auf deine Antwort und möchte mich an dieser Stelle noch einmal herzlich für deinen motivierenden Artikel bedanken.
Viele liebe Grüße aus Köln,
Rebecca
Hi Rebecca,
erstmal ein dickes Sorry für die späte Antwort! Meine Website war jetzt durch ein technisches Problem über Monate nicht erreichbar und hat nicht funktioniert. Zum Glück funktioniert jetzt wieder alles und ich kann dir meine Antwort schreiben
✌
Bei mir war das Ganze so, dass die Aufträge immer mehr wurden und die ersten Zusammenarbeiten mit Werbeagenturen fingen an sich zu entwicklen. Es wurde mehr und mehr und irgendwann ist man dann an einem Punkt angekommen, bei dem man merkt, jetzt muss der Zeitpunkt sein, an dem ich nur noch Fotografie ausüben werden. Diesen Zeitpunkt merkt glaube ich jeder… das ist so wenn der eigentlich Job einfach nur noch nervt und und während du auf deiner „Arbeit“ bist den ganzen Tag nur noch Fotografie und dein „Baby“ im Kopf hast.
Zwecks der Ummeldung musst du nochmal zum Gewerbeamt und von Kleingewerbe auf Hauptgewerbe umstellen lassen. Das ging bei mir dann problemlos. Vielleicht kannst du das im Zeitalter von Corona sogar dann telefonisch umstellen lassen.
Ich kann dich nur ermutigen und dich zu diesen Schritt beglückwünschen! Ich freue mich wirklich über deine netten Worte und wünsch dir nur das BESTE!
Liebe Grüße nach Köln ✌
Andy
Hallo,
Danke für den interessanten Artikel. Ich spiele auch gerade mit dem Gedanken ein Nebengewerbe als Fotograf anzumelden. Allerdings möchte ich keine Auftragarbeiten machen, sondern nur meine Fotos (im Bereich Akt) im Internet anbieten, Prints anbieten, Kalender und eventuell Bücher.
Was würdest du da empfehlen, als was ich das anmelden könnte. Allein was die Hwk kostet, soviel werde ich wahrscheinlich nie erwirtschaften.
Hi Alex,
erstmal ein dickes Sorry für die späte Antwort! Meine Website war jetzt durch ein technisches Problem über Monate nicht erreichbar und hat nicht funktioniert. Zum Glück funktioniert jetzt wieder alles und ich kann dir meine Antwort schreiben.
Ich würde dann vielleicht eher auf die Schiene „Fotodesign“ gehen. Vielleicht sowas wie „Design von diversen Printprodukten“. Hier kann ich dir keine 100% korrekte Antwort geben, da es immer davon abhängt wie die Behörden es auslegen und wie breit dein Business im Bereich Fotografie gefächert ist.
Ich hoffe, ich konnte dir mit dem kleinen Tipp weiterhelfen.
Beste Grüße
Andy
Hallo Andy,
interessanter Beitrag. Wenn Ich Deinen Blog eher gefunden hätte, wäre mir so manche Überraschung erspart geblieben.
Ich fotografiere seit vielen Jahren, mache dies aber nicht Hauptberuflich. Dieses Jahr habe ich nun auch ein Gewerbe angemeldet, um das ganze teure Equipment zumindest teilweise finanzieren zu können. Ich fotografiere ja hauptsächlich, weil ich großen Spaß daran habe.
Die gleichen Erfahrungen mit Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft habe ich auch machen dürfen. Noch keinen Cent eingenommen aber schon Ausgaben. Das fängt ja gut an habe ich mir gedacht. Aber egal ich schaue mal, was auf mich zukommt.
Ich wünsche Dir weiterhin viel Erfolg, ja und Deinen Blog, habe ich jetzt in meinen Favoriten.
Liebe Grüße André
Hi André,
erstmal ein dickes Sorry für die späte Antwort! Meine Website war jetzt durch ein technisches Problem über Monate nicht erreichbar und hat nicht funktioniert. Zum Glück funktioniert jetzt wieder alles und ich kann dir meine Antwort schreiben.
Ja, ich hatte damals auch händeringend nach einer Quelle gesucht, bei der das ganze Prozedere etwas beschrieben hätte. Naja, „learning by doing“ ist ja auch eine schöne Form reifer und erfahrener zu werden.
Ich freue mich wirklich sehr über deine netten Worte und deinen Beitrag bei mir auf der Seite! Und auch, dass du den Schritt in die Fotografie gewagt hast, ich bin sicher du wirst es nicht bereuen.
Ich wünsche dir nur das Beste für die Zukunft und deinem Job als Fotograf 😉
Liebe Grüße aus Bamberg und schöne Restwoche noch!
Andy
Hey Andy, erstmal mega fettes Danke für den Beitrag, auch wenn er schon ein paar Jahre alt ist. Ich werde in ein paar Stunden endlich mein erstes Nebengewerbe für Fotografie anmelden und hab selbst ein bisschen Bammel was da alles auf mich zukommt. Aber dein Beitrag hat mir auf jeden Fall nochmal geholfen, auch wenn es bei mir nicht Bamberg ist. Danke dafür und falls Interesse besteht, kann ich meine Infos gerne teilen wie viel es bei mir jetzt im Jahr 2023 im Saarland kosten wird. 🙂
Hey Luca,
schön, dass du mir hier schreibst und mir bzw. uns einen Einblick gibst! MEGA GUT! Ich drück dir auf jeden Fall alle meine Daumen für deinen Start!
Ich freue mich wirklich, wenn Menschen umtriebig sind und IHR Ding machen.
Halte mich doch gerne auf dem Laufenden, wenn du News hast und wie es so läuft 😉
Ansonsten wünsche ich dir ein entspanntes Wochenende!
Beste Grüße
Andy